Behandlungsbedingungen
Alles, was Sie gegenüber dem Behandler äußern, unterliegt einer gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Aufklärungen und Informationen zur Psychotherapie wurden mir mündlich mitgeteilt; ich kann sie zudem auch auf der o.g. Homepage nachlesen. Ich bin damit einverstanden, dass der Therapeut anonymisierte Informationen (d.h. eine persönliche Identifikation ist dabei ausgeschlossen) aus der Therapie zur Supervision (d.h. bspw. im Fachgespräch bzw. Austausch mit Kollegen) verwendet.
Ich als Patientin bzw. Patient will, dass Hr. Bachinger/dessen Assistent an meinen Hausarzt bzw. an andere Ärzte und Stellen Berichte über die Psychotherapie nur
auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin weiterleitet.
Darüber hinaus widerspreche ich dem Befüllen meiner elektronischen Patientenakte durch Hr. Bachinger/dessen Assistent und wünsche aus Datenschutzgründen das Führen meiner Patientenakte statt in
elektronischer- in Papierform.
In einer Bestellpraxis ist es in der Regel nicht möglich, kurzfristig ausgefallene Termine zu ersetzen. Teilen Sie mir deshalb Terminabsagen möglichst frühzeitig
mit – auch mittels Anrufbeantworter. Ich bin damit einverstanden, dass Hr. Bachinger/dessen Assistent bei einer Absage später als 48 Stunden vor dem Termin, gleich aus welchen Gründen, den
Honorarausfall, den ihn die Kasse nicht ersetzt, mir privat in Rechnung stellt (mit 50 € a´ 50 Minuten), es sei denn der Termin konnte an einen anderen Patienten vergeben werden. Komme ich als
Pat. ohne abzusagen zu einem vereinbarten Termin nicht, so beträgt das Ausfallhonorar 70 € a´ 50 Minuten.
Nehme ich als Patient für einen längeren Zeitraum als 6 Monate keine Psychotherapietermine mehr wahr, so verfallen i.d.R. alle restlichen von der Krankenkasse genehmigten Therapiesitzungen.
Mit der unverschlüsselten Korrespondenz über meine Emailadresse und Telefonnummer bin ich einverstanden.
Für alle streitigen Verfahren ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Würzburg. Ich bin mit allen diesen Vereinbarungen einverstanden.
Behandlungsbedingungen zur Gruppenpsychotherapie
1. Rechte und Pflichten:
Für die TeilnehmerInnen an einer Psychotherapiegruppe gilt: bezüglich aller Vorgänge und Gesprächsinhalte, die die TeilnehmerInnen erfahren und über die gesprochen wird, besteht für jede/jeden gegenüber Dritten Schweigepflicht: was in der Gruppe besprochen wird ist streng vertraulich. Das bedeutet, dass außerhalb der Gruppe keine Informationen gegeben werden dürfen, die Rückschlüsse möglich machen auf Gruppenmitglieder oder auf Personen, von denen gesprochen wird. Diese Schweigepflicht besteht auch für die Zeit nach Beendigung der Gruppentherapie. Die strikte Beachtung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauliche Arbeit.
2. Beendigung der Gruppentherapie
Möchte der Patient, die Patientin die Gruppe beenden, verpflichtet sie oder
er sich, dies zu thematisieren und an mind. einer weiteren Gruppensitzungen teilzunehmen, um der Gruppe – und sich – einen guten Abschied zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung der einen
“Abschiedsstunde“ greift die Ausfallhonorarregel.
Bei Vertragsverletzungen (z.B. Verletzung der Schweigepflicht, sehr häufiges Fehlen, Nichteinhaltung des Bereitstellungshonorars) seitens des Patienten/der Patientin wird die Therapie fristlos
vom Therapeuten beendet.
3. Regelung von Urlaub, Abwesenheitszeiten und Ausfallhonorar:
Die Wahrnehmung der vereinbarten Termine ist
verpflichtend. In gegenseitigem Einverständnis ist eine Abänderung möglich und muss mit dem Therapeuten vereinbart werden.
Die Urlaubsplanung ist für die PatientInnen frei zu gestalten und betrifft nicht die Ausfallhonorarregelung. Krankheit mit ärztlichem Attest ist ebenfalls ausgenommen.
Darüber hinaus wird vereinbart, dass eine Gruppensitzung im 1. 2. und 4. Quartal und im 3. Quartal zwei Gruppensitzungen unabhängig von Gründen gefehlt werden kann ohne dass ein Ausfallhonorar
in Rechnung gestellt wird: Allerdings wird erwartet, dass der/die Pat. den Gruppentermintermin vorher absagt.
Zur Ausfallhonorarregel:
In einer Gruppentherapie wird ein Therapieplatz dauerhaft bereitgestellt, der nicht kurzfristig bei Absagen von Gruppensitzungen besetzt werden kann. Daher wird bei Nicht-Teilnahme an der
Gruppensitzung unabhängig von den Gründen des Fehlens (siehe Ausnahmen) ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 50 bzw. 35* Euro festgelegt. Das entspricht ca. 30-45% der Vergütung der
Krankenkassen pro PatientIn. Vergisst ein Pat. seinen Gruppentermin abzusagen, beträgt das Ausfallhonorar 70 bzw. 50* €.
* Ermäßigtes Ausfallhonorar für Schüler, Auszubildende, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende, Bezieher von Krankengeld, ALG1, Bürgergeld und Rentner.
Indem ich als Patient/in in dieser Psychotherapeutischen Praxis Termine regelmäßig wahrnehme, erkläre ich mich mit diesen Behandlungsbedingungen einverstanden.
Für die Garderobe kann keine Haftung übernommen werden.